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Lebzeitige Abtretung des Hauses an Nachkommen
Wenn Sie Ihr Wohneigentum einer Tochter oder einem Sohn zu Lebzeiten abtreten wollen, müssen Sie einige wichtige Punkte beachten. Die Entscheidung hat finanzielle, erbrechtliche und allenfalls steuerliche Konsequenzen.

Der Bundesrat will Erblassern mehr Freiheiten gewähren
Der Bundesrat will das Erbrecht revidieren. Pflichteile für Nachkommen soll nur noch 1/2 (bisher 3/4) betragen.

Erben von Immobilien im Ausland
Viele Schweizer besitzen ein Bauernhaus in der Toskana oder eine Finca auf Mallorca. Den Erben bereitet man mit einer solchen Immobilie aber nicht nur Freude, denn das Antreten des Erbes ist aufreibend und teuer.