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Lebzeitige Abtretung des Hauses an Nachkommen

Zum Artikel: http://bit.ly/2DQ9D1z

  • Erbvorbezug: Der Erbe muss bei der Erbteilung alles ausgleichen (Ausgleichungspflicht), was der Erblasser ihm zur Anrechnung an sein Erbteil übertragen hat. Weil Liegenschaften oft den grössten Wertanteil am Erbe haben, kann das hohe Ausgleichszahlungen bedeuten. Darum ist es wichtig, vor dem Erbvorbezug zu klären, wie der Erbe die anderen Erben ausbezahlt.
  • Schenkung: Wie beim Erbvorbezug können andere Erben bei Schenkungen auf Ausgleichung oder Herabsetzung klagen, wenn ihr Pflichtteil verletzt worden ist. Der bevorzugte Erbe muss sie auszahlen, falls die Liegenschaft mehr wert ist als ihm zusteht. Darum ist es sinnvoll, wenn die Eltern vor der Schenkung ein Inventar machen und die Pflichtteile aller Erben schätzen.

02.10.2018

Kategorie

Erbschaft

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