Der Bundesrat will das Erbrecht revidieren. Ein zentrales
Anliegen ist es, den Erblassern mehr Freiheiten zu gewähren. Dazu will
der Bundesrat die Pflichtteile reduzieren, also jene Teile des
Vermögens, über die der Erblasser nicht frei verfügen kann. Der
Pflichtteil für Kinder, der heute bei drei Vierteln des Nachlasses
liegt, soll neu die Hälfte betragen.
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